Das Vormerksystem
Seit 1. Juli 2005 ist in Österreich das Vormerksystem für Risikolenker in Kraft getreten. Das Vormerksystem dient dazu, Risikolenker vorzeitig zu erkennen und diese zu angepassterem Verhalten im Strassenverkehr zu erziehen.
- Bei der ersten Gesetzesübertretung aus einer Liste von 13 Delikten gibts eine Vormerkung im Führerscheinregister.
- Bei der zweiten Übertretung folgt die Anordung, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining.
- Beim dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für drei Monate eingezogen.
Weiterhin gilt jedoch wie bisher: bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, schwerer Alkoholisierung oder Raserei wird der Schein sofort entzogen.
Wer erhält eine Vormerkung?
Für alle Führerscheinklassen
- Lenken eines KFZ im alkoholbeeinträchtigten Zustand ab 0,5 Promille Blutalkoholgehalt
- Der Lenker eines Fahrzeugs, der Fußgänger oder Rollschuhfahrer auf einem Schutzweg oder Radfahrer oder Rollschuhfahrer auf einer Radfahrüberfahrt gefährdet
- Lenker die beim Einbiegen bei grünem Ampellicht Fußgänger, Radfahrer oder Rollschuhfahrer die vorschriftsmäßig überqueren, gefährden
- Lenker die beim Hintereinander fahren weniger als 0,4 Sekunden Abstand lassen und das mit technischen Hilfsmitteln festgestellt wurde
- Lenker die bei einer Stopptafel nicht anhalten und dadurch einen Vorrangberechtigten
zum plötzlichen Abbremsen oder zum Ablenken nötigen
Lenker die bei rotem Lichtzeichen weiterfahren, wenn dadurch Lenker, für die grünes Licht gilt, zum unvermittelten Bremsen oder zum Ablenken genötigt werden - Ein Lenker, der mit einem mehrspurigen KFZ einen Pannenstreifen befährt, wenn dadurch Fahrzeuge des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes behindert werden, außer Bodenmarkierungen oder Verkehrszeichen ordnen das Befahren an
- Lenker die auf einer Eisenbahnkreuzung bei einer Verkehrsstockung anhalten
Lenker die geschlossene Bahnschranken „umfahren“ - Lenker die vor Eisenbahnkreuzungen nicht anhalten, wenn Lichtzeichen oder Vorsignale HALT zeigen und sie noch anhalten hätten können
- Wer ein KFZ lenkt, dessen technischer Zustand oder eine nicht entsprechend gesicherte Ladung eine Gefährdung darstellt, die dem Lenker vor der Fahrt hätte auffallen müssen
- Wer als Lenker eines KFZ bis 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht nicht dafür sorgt, dass für Kinder unter 14 Jahren die mindestens 1,5 m groß sind Sicherheitsgurte und für kleinere Kinder geeignete Rückhaltevorrichtungen verwendet werden
Für die Klassen C und D
- Wer als Lenker eines LKW über 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht mehr als 0,1 Promille Alkoholgehalt hat
- Wer als Lenker eines Omnibusses mehr als 0,1 Promille Alkoholgehalt hat
Für Gefahrgutlenker
- Wenn der Lenker eines Fahrzeugs mit gefährlichen Gütern in einen Tunnel einfährt, vor dem das Verkehrszeichen „Fahrverbot für Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ steht
- Wer als Lenker eines KFZ mit gefährlichen Gütern die Beschränkung
für Beförderungseinheiten beim Befahren von Autobahntunnels nicht
einhält

