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Das Vormerksystem

Seit 1. Juli 2005 ist in Österreich das Vormerksystem für Risikolenker in Kraft getreten. Das Vormerksystem dient dazu, Risikolenker vorzeitig zu erkennen und diese zu angepassterem Verhalten im Strassenverkehr zu erziehen.

  1. Bei der ersten Gesetzesübertretung aus einer Liste von 13 Delikten gibts eine Vormerkung im Führerscheinregister.
  2. Bei der zweiten Übertretung folgt die Anordung, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining.
  3. Beim dritten Verstoß innerhalb von zwei Jahren wird der Führerschein für drei Monate eingezogen.

Weiterhin gilt jedoch wie bisher: bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, schwerer Alkoholisierung oder Raserei wird der Schein sofort entzogen.

Wer erhält eine Vormerkung?

Für alle Führerscheinklassen

Für die Klassen C und D

Für Gefahrgutlenker